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Beitragsordnung
Beitragsordnung Olympischer Sportclub Dinslaken-Averbruch 1988 e. V. (gemäß § 7 der Vereinssatzung).
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 7 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3. Jahresbeiträge:
| Beitrags- |
Mitgliedsform |
Jahresbeiträge |
| 01 |
Jugendliche unter 18 Jahren |
EUR 40,- |
| 02 |
Erwachsene über 18 Jahren |
EUR 50,- |
| 03 |
Familienbeitrag (mit u. ohne Kinder) |
EUR 75,- |
| 04 |
Wehrpflichtige, Azubis, Studenten (bis 21 Jahre) |
EUR 40,- |
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch Abbuchungsverfahren im Januar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 5,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 10,00 pro Mahnung erhoben.
8. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.
9. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
10. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Dinslaken, 17.02.2011 Vorstand
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. Dezember 2011 um 15:22 Uhr |