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Mitgliedschaft
 

Hier erfahren Sie Näheres über die Beitragsordnung und haben die Möglichkeit das Anmeldeformular herunterzuladen.

Sollte Ihnen das Angebot des OSC Dinslaken-Averbruch zusagen und Sie sich entschließen Mitglied zu werden, so sollten Sie den Aufnahmeantrag hier direkt online ausfüllen und anschließend bequem und für uns gut leserlich einfach ausdrucken ....

Leider kann man den Antrag nicht mit dem iPhone oder iPad ausfüllen. Also bitte wenn möglich über einem Windows oder Apple-PC, da der Antrag Zwecks Lesbarkeit ausschließlich digital ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden soll.

 

 

 

 

Beitragsordnung


Beitragsordnung Olympischer Sportclub Dinslaken-Averbruch 1988 e. V. 
(gemäß § 7 der Vereinssatzung).

1.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 7 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

3.
Jahresbeiträge:

Beitrags- Mitgliedsform Jahresbeiträge
01 Jugendliche unter 18 Jahren EUR 45,-
02 Erwachsene über 18 Jahren EUR 55,-
03 Familienbeitrag (mit u. ohne Kinder) EUR 80,-
04 Wehrpflichtige, Azubis, Studenten (bis 21 Jahre) EUR 45,-

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

4.
Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5.
In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.

6.
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt ausschließlich durch Abbuchungsverfahren im Januar jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7.
Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 5,00 zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 10,00 pro Mahnung erhoben.

8.
Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.

9.
Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung durch den Gesamtvorstand gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

10.
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

Dinslaken, 17.02.2011
Vorstand

 

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